B196 - Krafträder der Klasse A1 (mit dem Autoführerschein fahren)

Wer mind. 25 Jahre alt ist und die Klasse B mind. 5 Jahre besitzt, bekommt nach Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrerschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erteilt (B196). Die Klasse B196 berechtigt zum Führen von Motorrädern der Klasse A1.

Die Fahrerschulung ist schnell gemacht.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
  • Antragstellung bei der Führerscheinstelle
  • Fahrerschulung von mind. 13,5 Zeitstunden = Theorie (4x90 Min.) und Praxis (5x90 Min.)

Gefahren werden dürfen:

  • Krafträder bis 125 ccm Hubraum
  • max. 11 kW Motorleistung
  • max. 0,1kW/kg.
  • die Klasse B196 ist nur in Deutschland gültig



 

Welche Vor- bzw. Nachteile hat B196 gegenüber A1?

 

Der größte Vorteil der B196-Erweiterung ist die schnelle und kostengünstige Ausbildung: In unserer Fahrschule lässt sich die erforderliche Schulung für B196 in einem Intensivkurs absolvieren, sodass Sie schon nach wenigen Tagen die erforderliche Bescheinigung in den Händen halten können.

Für B196 ist keine theoretische oder praktische Fahrprüfung erforderlich, für A1 hingegen schon. Auch hier sparen Sie somit Zeit und Geld.

B196 hat aber auch Nachteile gegenüber A1. Zum einen sind die Voraussetzungen strenger und das Mindestalter höher (25 Jahre für B196, 16 Jahre für A1). Zum anderen stellt die Erweiterung der B-Klasse eben keinen Motorradführerschein da, was bedeutet, dass Sie B196 nicht auf A2 oder gar auf A erweitern können. Entscheiden Sie sich also später, dass Sie auch schwerere Krafträder fahren möchten, ist dies nicht möglich. Sie kommen dann nicht drum herum, doch noch die gesamte Motorradausbildung zu durchlaufen.


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