Dein Führerschein für den PKW (BF17, B, BAutomatik  & B197) sowie

PKW-Anhänger Führerschein (B96 & BE)


Die Klasse B kann mit dem 18. Lebensjahr erworben werden und begleitete Fahren Klasse BF17 ist bereits mit dem 17. Lebensjahr möglich.

Eingeschlossen in den Klassen B und BF17 sind die Klassen AM (zweirädrige Krafträder mit bbH ( bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit ) max. 45km/h, max. 50 cm³) sowie die Klasse L

Seit dem 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig, eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Ein Umtauschzwang in den Euro-Kartenführerschein ist mit dem Jahr 2033 zwingend erforderlich.

Die Klasse B wird ab 01.04. 2021 in 4 Klassen geteilt (BF17, B, B Automatik, B 197)


Klassen

Beschreibung

Mindestalter

B & BF17

 




 

Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht (z.G.) mit einem Anhänger.
Anhänger: max. 750kg z.G. / über 750kg z.G. wenn z.G. von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer als 3,5t
max. 8 Sitzplätze zzgl. Fahrerplatz


18
17
("begleitetes Fahren ab 17")

B Schlüsselzahl 96 (Anhänger)

 


 

KFZ der Klasse B mit einem Anhänger:

  • z.G. des Anhängers über 750kg

  • z.G. der Fahrzeugkombination über 3,5t, bis max. 4,25t

Es ist keine Prüfung erforderlich, aber eine Schulung in der Fahrschule.



Vorbesitz Klasse B

BE (Anhänger)

 




 

KFZ der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger.

  • z.G. des Anhängers über 750kg

  • max. jedoch 3,5t



Vorbesitz Klasse B

B-Automatik

 


 

Es gelten die gleichen Richtlinien wie für B, es dürfen jedoch nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden.

18
17
("begleitetes Fahren ab 17")

B Schlüsselzahl 197

Neues Ausbildungskonzept für PKW

Ab 01.04.2021 gibt es die Möglichkeit die Ausbildung auf einem einfach zu fahrenden Automatikfahrzeug zu beginnen und auch abzuschließen. Wir beginnen die Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug. Sie müssen sich in den ersten Fahrstunden nicht mit dem Schalten beschäftigen und Sie können sich voll und ganz auf den Straßenverkehr konzentrieren. Wenn Sie im Straßenverkehr sicherer sind, setzen wir Ihre Ausbildung für ungefähr 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug fort. Haben Sie bewiesen, dass Sie ein Schaltfahrzeug bedienen können, bekommen Sie von ihrer Fahrschule einen sogenannten Schalt-Kompetenznachweis. Ihre Ausbildung und Prüfung wird dann auf einem einfach zu fahrenden Automatikfahrzeug fortgesetzt. Sie dürfen nach bestandener Prüfung sowohl Automatikfahrzeuge als auch Schaltfahrzeuge fahren. Die Ausbildung findet überwiegend auf einem Automatikfahrzeug statt.

Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht (z.G.) mit einem Anhänger.
Anhänger: max. 750kg z.G. / über 750kg z.G. wenn z.G. von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer als 3,5t
max. 8 Sitzplätze zzgl. Fahrerplatz



Nach der Prüfung Schaltfahrzeug fahren trotz Ausbildungsanschluss auf einem Automatikfahrzeug - das ist der Wunsch vieler Fahrschülerinnen und Fahrschüler! Der große Vorteil einer Automatikausbildung besteht darin, dass manuelles Schalten und Kuppeln entfallen. Vielen Fahranfängern fällt das Lernen mit einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter.

Unter folgenden Voraussetzungen bildet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltfahrzeuge fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

Ausbildungsbeginn und Abschluss mit einem Automatikfahrzeug
Mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten mit einem Schaltfahrzeug während der Ausbildung
(nicht zusätzlich, sondern innerhalb der regulären Ausbildung)
Eine 15minütige Testfahrt als Abschluss der Schalt-Ausbildung mit einem Schaltfahrzeug
Ausstellung des Schaltkompetenznachweises durch die Fahrschule nach erfolgreicher Testfahrt
Die Schlüsselzahl 197 bedeutet keine Einschränkung, sondern die Erlaubnis, auch Schaltfahrzeuge fahren zu dürfen.

18
17
("begleitetes Fahren ab 17")


                   



Dein Führerschein für das Motorrad ( Mofa, AM, A1, A2, Aoffen & B196)


Der Führerschein der Klasse AM (Leichtkraftrad) kann ab dem 15. Lebensjahr erworben werden.

Der Führerschein der Klasse A1 (Kleinkraftrad, 125 cm³) kann ab dem 16. Lebensjahr erworben werden.

Der Führerschein der Klasse A2 (Motorrad, bis 35kW) kann ab dem 18. Lebensjahr erworben werden.

Der Aufstieg aus Klasse "A1" in die Klasse "A2" ist mit mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 möglich. Dazu muss eine praktische, aber keine theoretische Prüfung abgelegt werden.

Der Direkteinstieg für offene Maschinen (A) ist erst mit Vollendung des 24. Lebensjahres möglich.

Der Aufstieg aus Klasse "A2" in die Klasse "A" ist mit mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 möglichi. Dazu muss eine praktische, aber keine theoretische Prüfung abgelegt werden.

Der Führerschein B196 (Kleinkraftrad 125cm³) kann ab den 25 Lebensjahr und mind. 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B erworben werden

Seit dem 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig, eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Ein Umtauschzwang in den Euro-Kartenführerschein ist mit dem Jahr 2033 zwingend erforderlich.



Klasse

Beschreibung

Mindestalter

AM

 



 

Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor
bis 45km/h bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit)
Elektromotor max. 4 kW
Verbrennungsmotor max. 50 cm³

Dreirädrige Kleinkrafträder/vierrädrige Leichtfahrzeuge
bis 45km/h bbH
Fremdzündungsmotoren max. 50 cm³
Selbstzünder (Diesel) oder Elektromotoren max. 4kW
4-rädrige Leicht-KFZ max. 350 kg Leermasse (exkl. Batterie bei Elektromotor)



15



16

A1

 



 

Kraftrad bis 125 cm³
max. 11kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg (ist das Gewicht z.B. 80kg, darf die Maschine max. 8kW Leistung haben)

Dreirädrige KFZ mit mehr als 45km/h bbH/50 cm³ - max. 15kW Leistung



16

A2



Krafträder mit max. 35kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb von "A2" nur eine praktische , aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
(Gilt auch für "Altbesitzer" mit Führerschein Klasse 3 oder 4 bei Erwerb vor 01.04.1980)



18

A

 



 

Kraftrad mit mehr als 50 cm³ oder bbH größer als 45km/h, mehr als 35kW Motorenleistung, Verhältnis Leistung/Gewicht über 0,2 kW/kg


25 (Direkteinstieg)

20 (bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2,
nach praktischer Prüfung)




B Schlüsselzahl 196










Wichtige Information
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 (§ 15 Absatz 3 FeV) nicht möglich ist. Das heißt ein verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von A1 zu A oder einen vereinfachten Aufstieg wie von A1 zu A2 und von A2 zu A ist nicht möglich. Außerdem gilt die Fahrerlaubniserweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands



Kraftrad bis 125 cm³
max. 11kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg (ist das Gewicht z.B. 80kg, darf die Maschine max. 8kW Leistung haben)

Dreirädrige KFZ mit mehr als 45km/h bbH/50 cm³ - max. 15kW Leistung


25

5 Jahre Vorbesitz Klasse B



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