Finan­zie­rung

Fahrschule Ringwelski ist bemüht, für seine Kunden ständig im Bereich der Förder­mit­tel­be­an­tra­gung Infor­ma­tionen zu bereit zu stellen. 

Wir beraten und unter­stützen Sie gern.


Geld­mangel verlän­gert die Ausbil­dungs­zeit

Führer­schein­aus­bil­dung ist recht teuer und nicht jeder ist in der Lage, das Geld sofort aufzu­bringen. Gut, dass man zahlt, wenn man fährt und die große Rech­nung nicht vorher erbracht werden muss.

Leider führt das oft zu größeren Lücken in der Ausbil­dung, Sie sollten aber etwa zwei bis dreimal in der Woche fahren und keine Pausen, wie etwa Urlaub, dazwi­schen legen. Die Verges­sens­rate ist zu hoch und führt zu den soge­nannten Sondie­rungs­fahrten, wo wir Fahr­lehrer erst sehen muss, was Sie noch könnt, dadurch verlän­gert sich die Ausbil­dung und wird teurer.

Finanz­fair bietet Führer­schein­fi­nan­zie­rung, also einen Kredit, der uns als betreffende Fahr­schule ausge­zahlt wird und Ihr zahlt den weiter ab, wenn Sie die Ausbil­dung schon längst beendet haben. Sie könnten dabei sehr kleine Raten fest­legen.

Info's unter: https://finanzfair.de




Bildungs­prämie

Prämi­en­gut­schein bekommt man nur bei spezi­ellen Bera­tungs­stellen

Die Bildungs­prämie ist eine bundes­weite Bildungs­för­de­rung des Bundes­mi­nis­te­riums für Bildung und Forschung in Koope­ra­tion mit dem Euro­päi­schen Sozi­al­fonds,jeder Kurs wird zu 50% geför­dert. Diese Förde­rung ist eine sofor­tige Übernahme der Kosten,man zahlt 50% und händigt dem Bildungs­träger für die andere Hälfte einen soge­nannten Prämi­en­gut­schein aus.

Info's unter: https://www.bildungspraemie.info




Weiter­bil­dungs­scheck

Ausbil­dungs­för­de­rung

Weiter­bil­dungs­scheck ist eine Erstat­tungs­för­de­rung von Ausbil­dungs­kosten bis zu 80% durch die Säch­si­sche Aufbau­bank. Der Antragsteller  brau­chen drei Ange­bote von Bildungs­trä­gern, die mindes­tens drei Monate gültig sind. Der Antragsteller muss seine finan­zi­elle Situa­tion schil­dern, denn es gibt Einkom­mens­grenzen, lassen Sie sich unbedingt beraten

Info's unter: https://www.sab.sachsen.de




Aufstiegs-BAföG

 

Beruf­liche Quali­fi­zie­rung

Das Aufstiegs­fort­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz (AFBG) wird von Bund und Ländern gemeinsam finan­ziert. Es begründet einen persön­li­chen Rechts­an­spruch auf Förde­rung von beruf­li­chen Fort­bil­dungen, die einem Aufstieg im Berufs­leben gleich­kommen.

Info's unter: https://www.aufstiegs-bafoeg.de




Bildungs­gut­scheine der Agentur für Arbeit oder ARGE


Kosten­über­nahme durch den Staat für Bildungs­maß­nahmen


Sie können Ihren Bildungs­gut­schein als Bildungs­in­ter­es­sent bei einem zuge­las­senen Bildungs­träger Ihrer Wahl einlösen. Die Bildungs­maß­nahme, für die Sie sich entschieden haben muss hierbei auch zuge­lassen sein. Die Kosten für diese Bildungs­maß­nahme trägt dabei zu 100% der Staat. Die Kosten­über­nahme und die damit verbun­dene eigent­liche Ausstel­lung des Bildungs­gut­scheines ist an Bedin­gungen geknüpft. Lassen Sie sich von Ihrem Arbeits­ver­mittler bei der Bundes­agentur beraten oder folgen Sie dem Link, um mehr über Bildungs­gut­scheine zu erfahren.

Inf's unter: https://www.arbeitsagentur.de


 




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